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   BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17   

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https://dejure.org/2017,10872
BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17 (https://dejure.org/2017,10872)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2017 - 4 CN 1.17 (https://dejure.org/2017,10872)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 2017 - 4 CN 1.17 (https://dejure.org/2017,10872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Kostentragung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15

    Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17
    Im Revisionsverfahren, während dessen das erledigende Ereignis, die Rechtskraft des Urteils im Parallelverfahren 3 S 572/15, eingetreten ist, wäre die vom Verwaltungsgerichtshof für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene und verneinte Frage zu beantworten gewesen, ob ein Grundpfandrecht an einem Grundstück, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, eine Antragsbefugnis i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für einen Normenkontrollantrag gegen die Sanierungssatzung vermitteln kann.
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17
    In Anlehnung an das in § 154 Abs. 1 VwGO normierte Grundprinzip des Kostenrechts, nach dem der unterliegende Teil die Verfahrenskosten zu tragen hat, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ).
  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14

    Zur zeitlich begrenzten Übertragung eines höherwertigen Amtes für die Dauer von

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17
    Die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nicht dazu bestimmt, trotz eingetretener Erledigung Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 KN 54/22

    Kostenverteilung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach mehrfacher

    Dies gilt auch, wenn der erledigte Rechtsstreit schwierige Fragen aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 24.4.2019 - 2 B 49.18 -, juris Rn. 2 m.w.N.) und sich sein Ausgang aufgrund einer summarischen, d.h. überschlägigen Prüfung nicht prognostizieren lässt ( BVerwG, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3, und Beschluss vom 3.2.2010 - 4 CN 1.09 -, juris Rn. 2).

    In einem solchen Fall ist es nicht die Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO , die Erfolgsaussichten des Verfahrens abschließend zu prüfen und der Frage weiter nachzugehen, zu welcher Entscheidung das Gericht in einem rechtlich nicht eindeutigen Streitfall ohne das erledigende Ergebnis voraussichtlich gekommen wäre ( BVerwG, Beschluss vom 16.11.2018 - 10 C 9.17 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4.4.2017 - 4 CN 1.17 -, juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 27.07.2023 - 13a N 23.982

    Kostenentscheidung bei Erledigung und noch offenen Rechtsfragen

    Bei derart offenen Erfolgsaussichten kommt entsprechend dem Grundgedanken des § 155 Abs. 1 VwGO in Betracht, die Kosten des Verfahrens entweder den Beteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (BVerwG, B.v. 4.4.2017 - 4 CN 1.17 - juris Rn. 2; B.v. 3.2.2010 - 4 CN 1.09 - juris Rn. 2; vgl. a.: BVerfG, B.v. 25.12.2016 - 1 BvR 1380/11 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 22.11.2022 - 7 A 5.22 - juris Rn. 2; B.v. 15.2.2019 - 9 A 25.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2019 - 2 B 49.18 - juris Rn. 2 m.w.N; B.v. 16.11.2018 - 10 C 9.17 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Köln, 29.06.2020 - 21 K 4325/19
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 4 CN 1.17 -, juris, Rn. 1, m. w. N. und vom 30. Juni 2006 - 9 VR 2.06 -, juris, Rn. 2.
  • VG Köln, 17.06.2020 - 21 K 5745/18
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 4 CN 1.17 -, juris, Rn. 1, m. w. N. und vom 30. Juni 2006 - 9 VR 2.06 -, juris, Rn. 2.
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